Pakt für den Nachmittag

Der „Pakt für den Nachmittag“ (PfdN) beruht auf einer Kooperationsvereinbarung über die Einführung von ganztägigen Angeboten für die jüngsten Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2015/2016 zunächst mit sechs Pilot-Schulträgern geschlossen wurde. Im „Pakt für den Nachmittag“ übernehmen Land und Schulträger erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot.  Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den „Pakt für den Nachmittag“ aufgenommen werden. Im Schuljahr 2018/2019 beteiligen sich bereits drei Viertel der Schulträger in Hessen mit insgesamt 208 Schulen an der Umsetzung des PfdN.

Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen.

Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und erstmals auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Je nach Bedarf und orientiert an den vor Ort vorhandenen Strukturen und dem gemeinsam entwickelten Konzept wird im „Pakt für den Nachmittag“ ein für die jeweilige Kommune passendes Angebot etabliert, das Ganztag und Betreuung stärker verzahnt. Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14:30 oder 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung.

Grundsätzlich ist der „Pakt für den Nachmittag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann verbindlich. Für die Bildungs- und Betreuungsangebote von Schulen im „Pakt für den Nachmittag“ gilt - ebenso wie für die Schulen im Profil 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms - der in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen verankerte Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen. Schulen im Pakt für den Nachmittag arbeiten nach den Qualitätskriterien des Profils 2.Was steckt hinter dem Pakt?

Statt verpflichtender Ganztagsangebote: Freiwilligkeit. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen können mit Unterstützung des „Pakts für den Nachmittag“ ein Angebot einrichten, das Ganztag und Betreuung stärker verzahnt. Ein Pakt mit vielen Bildungschancen: Fair verteilte Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, am Bildungssystem teilzunehmen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren und den Nachwuchs zu fördern – dafür setzen sich Land und Schulträger gemeinsam ein. Hand in Hand und auf Basis der vorhandenen Strukturen vor Ort schaffen sie gemeinsam ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote an Grundschulen, die integriert und passgenau an fünf Tagen in der Woche und in den Schulferien angeboten werden können.